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DIN EN 1090
Seit dem 01. Juli 2014 sind Hersteller von tragenden Bauteilen aus Stahl oder Aluminium verpflichtet, ihre Bauprodukte mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, wenn diese auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden sollen. Alle im bauaufsichtlichen Bereich tragende Teile aus Stahl oder Aluminium müssen konform zur DIN EN 1090-1 sowie zur DIN EN 1090-2 (Tragwerke aus Stahl) bzw. zur DIN EN 1090-3 (Tragwerke aus Aluminium) hergestellt werden.
Die DIN EN 1090 bezweckt eine europaweite Vereinheitlichung der Anforderungen an alle Bauwerke mit tragenden Bauteilen aus Stahl oder Aluminium. Voraussetzung um CE-Kennzeichen vergeben zu können, ist eine zertifizierte Werkseigene Produktionskontrolle (WPK). Die WPK umfasst die Prozesse: Bemessung, Schweißen, Korrosionsschutz und Montage. Jeder Hersteller von tragenden Bauteilen aus Stahl muss zertifiziert sein nach:
DIN EN 1090-1 (Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile, zertifizierte WPK)
DIN EN 1090-2 (Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken)